Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1965 - VI ZR 203/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,3535
BGH, 27.04.1965 - VI ZR 203/63 (https://dejure.org/1965,3535)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1965 - VI ZR 203/63 (https://dejure.org/1965,3535)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1965 - VI ZR 203/63 (https://dejure.org/1965,3535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,3535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bemessung eines Schadens bei einem Erwerbsausfall - Ermittlung eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen einem konkreten Haftungsgrund und dem Eintritt eines Schadens

Papierfundstellen

  • VersR 1965, 979
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

    Auszug aus BGH, 27.04.1965 - VI ZR 203/63
    Diese Regelung gewährt dem Geschädigten eine Erleichterung des Beweises, denn hiernach ist nicht die volle Gewißheit erforderlich, daß der Gewinn erzielt worden wäre; es genügt vielmehr der Nachweis einer gewissen Wahrscheinlichkeit (BGHZ 29, 393, 397, 398) [BGH 16.03.1959 - III ZR 20/58].
  • BGH, 24.04.1979 - VI ZR 204/76

    Bemessung des in Zukunft liegenden Erwerbsschadens

    Es handelt sich insoweit nur um eine Beweiserleichterung für den Geschädigten hinsichtlich des durch das Schadensereignis nun einmal abgebrochenen Kausalverlaufs (BGHZ 29, 393, 398 [BGH 16.03.1959 - III ZR 20/58], BGH LM BGB § 252 Nr. 5; Senatsurteil vom 27. April 1965- VI ZR 203/63 - VersR 1965, 779 [BGH 14.06.1965 - II ZR 248/63]; Palandt/Heinrichs, 38. Aufl. Anm. 3 a zu § 252 BGB; Alff in RGRK 12. Aufl. Anm. 6 zu § 252 BGB; heute allgemeine Meinung).
  • BGH, 07.12.1976 - VI ZR 7/75

    Umfang der Hemmung der Verjährung

    Vielmehr greift die Ersatzpflicht des Schädigers nur dann ein, wenn durch die Beeinträchtigung der Arbeitskraft auch die Arbeitsleistung gemindert oder gar weggefallen und dadurch ein konkreter Schaden im Vermögen des Verletzten entstanden ist (Senatsurteile vom 27. April 1965 - VI ZR 203/63 = VersR 1965, 979; v. 28. September 1965 - VI ZR 88/64 = VersR 1965, 1153; v. 7. Oktober 1966 - VI ZR 26/65 = VersR 1966, 1158; v. 9. Juni 1970 - VI ZR 155/68 = VersR 1970, 860).
  • OLG München, 28.02.1989 - 5 U 5138/88

    Anforderungen an die Geltendmachung unfallbedingten Verdienstausfalls

    Bei der Berechnung des unfallbedingten Erwerbsausfallschadens eines Geschäftsinhabers kommt es nicht auf eine rein schematische Schadensberechnung (BGH VersR 1965, 979/980) oder auf die prozentuale abstrakte Erwerbsminderung an; es muß vielmehr festgestellt werden, welchen konkreten Verdienstausfall der Geschädigte auf Grund seiner Unfallverletzungen erlitten hat (BGH VersR 1978, 1170).
  • BGH, 18.06.1968 - VI ZR 122/67

    Klage auf Schadenseratz aus einem Verkehrsunfall - Streit über die Höhe des zu

    Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof auf die Revision des Klägers insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht die Klage hinsichtlich eines Betrages von 47.697,58 DM nebst Zinsen abgewiesen und dem Kläger die Kosten der Berufungsinstanz auferlegt hat (Urteil des BGH vom 27. April 1965 - VI ZR 203/63 -).
  • OLG Nürnberg, 22.04.1970 - 4 U 159/69
    Bei Bemessung des Erwerbsausfalls eines Geschäftsinhabers gemäß § 252 Satz 2 BGB ist der Tatrichter berechtigt, die Frage des Ursachenzusammenhangs zwischen Gewinnentgang und Unfallverletzung nach § 287 ZPO zu entscheiden (i. Anschl. an BGH VersR 62, 622 und 1099; 65, 979; 66, 970).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht